Beschreibung
Ausgangspunkt der Arbeit ist die Sorge, Mediation könne die Rechtsordnung schwächen und der Gerechtigkeit widersprechende Lösungen generieren. In freiwilligen der Selbstverantwortung und Gleichheit der Parteien verpflichteten Mediationsverfahren kann aber ein praktischer Diskurs über das, was richtig und gerecht sein könnte, stattfinden. Mediation erlaubt eine Verständigung, die im Konsensfall zu gerechten Ergebnissen im Sinne der Diskursethik führen kann. Der für diese Verständigung erforderliche Gerechtigkeitssinn beinhaltet die Fähigkeit und Bereitschaft der Parteien, unterschiedliche Perspektiven auf sich, die relevanten Systeme sowie auf kulturübergreifende Grundbedürfnisse einzunehmen und zu koordinieren. Der Mediator fungiert dabei als neutraler Beobachter und Facilitator eines Diskurses, der auf postkonventioneller Ebene geführt wird. In dieser Funktion muss er sich enthalten, eigene Wertungen einzubringen. Eine so verstandene Mediation ist kein Ersatz für suboptimale Rechtsanwendungsverfahren, sondern versteht sich als Option vor allem dann, wenn die Universalisierungen im Recht nicht so weit rückgängig gemacht werden können, dass Einzelfallgerechtigkeit erzielt wird.