Beschreibung
Lange bevor es eine Gesetzgebung und die Vorstellung von einer objektiven Rechtsordnung gab, entstand Recht, indem Menschen sich gegenseitig individuelle Rechte gewährten. Die Reziprozität ist seit jeher eine grundlegende Komponente menschlichen Verhaltens. Neben der autoritativen Gesetzgebung ist daher bis heute die intersubjektive Rechtsbildung als Rechtsquelle zu betrachten. Die Rechtsentstehung aus intersubjektiven Beziehungen legt nahe, den Bezugspunkt des Rechtsbegriffs beim Menschen zu erkennen. Daher kann nur dann von Recht gesprochen werden, wenn aufgrund der gegenseitigen Akzeptanz der Beteiligten der Schutz von Leben und Eigentum, die Einhaltung vertraglich übernommener Pflichten sowie der Ausgleich von Schäden gewährleistet sind.