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Rechtsforschung, Rechtspolitik und Unternehmertum.

Gedächtnisschrift für Prof.Edgar Michael Wenz.

Weber, Ulrich / Willoweit, Dietmar
Erschienen am 01.02.2000, Auflage: 1. Auflage
CHF 131,00
(inkl. MwSt.)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783428096299
Sprache: Deutsch
Umfang: 516
Einband: Gebunden

Beschreibung

Edgar Michael Wenz war Professor für Rechtssoziologie und Wirtschaftsrecht an der Universität Würzburg und Inhaber eines mittelständischen Unternehmens in Mainfranken. Diese Aufsatzsammlung gibt einen Einblick in sein wissenschaftliches Werk. Wenz hatte stets folgende Grundfragen im Auge: Gesellschaft und Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, Politik und Ethik, Akzeptanz von Norm, Recht und Gesetz, Konsens statt Konflikt. In der Systematik der Disziplinen setzte er Prioritäten zunächst in der Rechtssoziologie, sodann mehr und mehr in der Gesetzgebungslehre. Rechtshistorisches verlor er nie aus dem Auge. "Politische Zwischenrufe" bezeugen seine engagierte Anteilnahme an der Gestaltung der Gesellschaft. Das gilt insbesondere für das Thema "Rechtliche Rahmenbedingungen der sozialen Marktwirtschaft" und die Suche nach dem richtigen Weg zur Vollendung der Wiedervereinigung Deutschlands. Im Mittelpunkt des Wenzschen uvres stehen Arbeiten zur Rechtssoziologie. Ihn interessierten etwa Institutionen zur Verbesserung der Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen, also Rechtsakten, durch die Einrichtung sog. "Wissenschaftsgerichtshöfe". Kritisch und weiterführend setzte er sich mit Theodor Geigers Reaktionstheorie sowie - auch aus praktischer und unternehmerischer Erfahrung - mit dem modernen Umweltrecht auseinander. Die Anlehnung an Geiger ist auch bei Wenz' Beiträgen zur Entwicklung einer Gesetzgebungslehre offensichtlich. Es ist die Notwendigkeit der Akzeptanz der Normen, die eine (exante-) Evaluation der Gesetzentwürfe erfordert. Schon früh sprach sich Wenz für eine Eindämmung der Normenflut aus und empfahl den Erlaß von Zeitgesetzen. Aus weiterer Beschäftigung mit Effektivitätsproblemen in der Gesetzgebung entwickelte Wenz ein rechtspolitisches Fünf-Punkte-Postulat an den Gesetzgeber: Er müsse Ziel und Zweck des Vorhabens beschreiben, Kriterien angeben, nach denen der Grad der Zielerreichung festgestellt werden könne, auch festlegen, in welcher Zeit - und in welchen Zwischenstufen - das Ziel erreichbar sei, in welchen Zeitabständen der Grad der Zielerreichung zu messen sei und welche Meßmethoden dabei anzuwenden seien. Als heutiger Leser muß man feststellen, daß dieser Katalog detailliert werden kann - und auch detailliert worden ist -, daß die Bemühungen um den "Schlanken Staat" aber um einen Meilenschritt vorankämen, wenn der Gesetzgeber diese fünf Wenz'schen Punkte regelhaft beachtete.

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