Beschreibung
Die Grundbuchordnung (GBO) regelt in Deutschland die Führung und Organisation des Grundbuchs, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sowie Rechte und Belastungen wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten eingetragen werden. Sie legt fest, welche Eintragungen vorgenommen werden dürfen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie die Verfahrensabläufe gestaltet sind. Ziel der GBO ist es, die Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr zu gewährleisten und eine klare Übersicht über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu bieten.