SER - Soziales Entschädigungsrecht
Gesetze - Verordnungen - Verwaltungsvorschriften - Durchführungshinweise
Fachredaktion, Walhalla /
Erschienen am
01.10.2015, Auflage: 1. Auflage
Beschreibung
Alle Vorschriften im Blick Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einstehen muss, hat ein Recht auf Versorgung. Auch Hinterbliebene solcher Beschädigten können eine Versorgung beanspruchen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies bestimmt § 5 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch als soziales Recht und gibt damit die Richtschnur für die Versorgung von Wehrbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigten und Kriegsopfern vor. Geregelt sind diese Ansprüche im Bundesversorgungsgesetz (BVG), auf die eine Vielzahl von "Versorgungsvorschriften" - etwa das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder das Opferentschädigungsgesetz (OEG) - hinweisen. Diese Textsammlung bündelt diese in der täglichen Beratungs- und Verwaltungspraxis benötigten Gesetze und Verordnungen. Die Verwaltungsvorschriften zum BVG und SVG, weiterführende Rundschreiben sowie Übersichten zu den aktuellen Versorgungsleistungen, Einkommensfreigrenzen, Vermögensschonbeträgen und Pauschbeträgen erleichtern die Fallbearbeitung. Die Aufbau, das graue Griffregister sowie die Übersichten vor den einzelnen Kapiteln verdeutlichen die rechts- und themensystematische Gliederung des sozialen Entschädigungsrechts. Das Inhaltsverzeichnis zu jeder Vorschrift sowie das ausführliche Stichwortverzeichnis helfen, die einschlägige Norm schnell zu finden. Die Textausgabe beruht auf dem Rechtsstand 1. Oktober 2015. Soweit Änderungen am 1. Januar 2016 in Kraft treten, sind sie beim jeweiligen Paragrafen eingearbeitet. Dies betrifft insbesondere Textstellen, die sich mit der Überführung der Zuständigkeit für die Kriegsopferfürsorgeleistungen auf die Bundeswehrverwaltung befassen (§ 24 SGB I, § 88 SVG). Auch Sozialversicherungswerte, Regelbedarfe und Bemessungsgrenzen für 2016 sind - soweit sie zu Redaktionsschluss bekannt waren - eingearbeitet. Inhalt der Textausgabe Bundesversorgungsgesetz (BVG) inklusive Verwaltungsvorschrift - Durchführungsvorschriften zum BVG: VersehrtenleibesübungenVerordnung Orthopädieverordnung VO § 15 BVG Kleider und Wäscheverschleiß inklusive aktueller Pauschbeträge Kriegsopferfürsorgeverordnung Berufsschadensausgleichsverordnung VO zur Durchführung des § 31 Abs. 4 BVG Rentenkapitalisierungsgesetz Rundschreiben, Hinweise und Übersichten zum BVG Gesetze des sozialen Entschädigungsrechts Soldatenversorgungsgesetz Zivildienstgesetz Opferentschädigungsgesetz Infektionsschutzgesetz Strafrechtliches Rehabilitationsgesetz Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz Häftlingsgesetz Sozialgesetzbuch inklusive Durchführungsverordnungen, soweit für die Fallbearbeitung notwendig: SGB I: Allgemeiner Teil SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB X: Sozialverwaltungsverfahren, Sozialdatenschutz SGB XI: Soziale Pflegeversicherung SGB XII: Sozialhilfe DVO zu § 82 SGB XII DVO zu § 90 SGB XII Eingliederungshilfeverordnung Budgetverordnung KraftfahrzeughilfeVerordnung Ermittlung der Beschädigung: VersorgungsmedizinVerordnung Teil A: Allgemeine Grundsätze Teil B: GdSTabelle Teil C: Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht Teil D: Merkzeichen