Beschreibung
Die Arbeitnehmerüberlassung ist das klassische Mittel für den flexiblen Einsatz von Fremdpersonal. Entsprechend dem europäischen Leitbild der "Flexicurity" ist die Leiharbeit allerdings einem stetigen Wechselspiel zwischen De- und Re-Regulierung ausgesetzt. Am 1.4.2017 ist die von Re-Regulierung geprägte erneute Reform des AÜG zur Verhinderung von Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertragsgestaltungen sowie von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten mit erheblichen Auswirkungen auf alle Fälle des drittbezogenen Personaleinsatzes. Die Neuauflage erläutert die AÜG-Reform 2017 (Überlassungshöchstdauer, Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers, Equal Pay und Ausnahmen hierzu, Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher etc.) und ihre Folgen für die Praxis. Das AÜG wird unter Berücksichtigung der europäischen Leiharbeitsrichtlinie, aktueller Rechtsentwicklungen (MiLoG, AEntG, TarifeinheitsG etc.) und der umfangreichen neuen Rechtsprechung umfassend, prägnant und praxisorientiert kommentiert. Der Kommentar ist von ausgewiesenen Spezialisten und erfahrenen Praktikern verfasst und verbindet Praxisnähe und akademischen Tiefgang.
Autorenportrait
Prof. Dr. iur. Burkhard Boemke ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches, Arbeits- und Sozialrecht sowie Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Leipzig. Ein Forschungsschwerpunkt seiner akademischen Tätigkeit ist die Zeitarbeit. Er ist Präsident der Europäischen Akademie für Wirtschaft und Personaldienstleistungen e.V. Prof. Dr. iur. Mark Lembke, LL.M. (Cornell), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Attorney-at-Law (New York), ist Partner bei GREENFORT in Frankfurt am Main und Honorarprofessor der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er ist einer der führenden Anwälte im Arbeitsrecht und ein vorzüglicher Kenner des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung.