Beschreibung
Das Familienpflegezeitgesetz entlastet Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen. Die wichtigsten Eckpunkte: Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen Pflegezeit: Beschäftigte können sich für die Pflege bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate kann die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden Zinsloses Darlehen: Zur Abfederung des Lohnausfalls haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom Bund Kündigungsschutz: Beschäftigte haben während der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit gesetzlich garantierten Kündigungsschutz Autor: Dr. jur. Dr. phil. Michael Kossens, M.A., Ministerialrat in der niedersächsischen Staatskanzlei
Autorenportrait
M.A., Ministerialrat in der Niedersächsischen Staatskanzlei, zuvor Gewerkschaftssekretär. Langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht und wissenschaftlicher Referent im Deutschen Bundestag. Autor von Kommentierungen zum TzBfG, PflegeZG, SGB II und SGB IX sowie zahlreicher weiterer Veröffentlichungen im Arbeits- und Sozialrecht.