Beschreibung
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) "Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geändert worden ist" Rechtsstand: 27. September 2021 Inhalt: Erster Abschnitt Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich Zweiter Abschnitt Anforderungen an die Arzneimittel Dritter Abschnitt Herstellung von Arzneimitteln Vierter Abschnitt Zulassung der Arzneimittel Fünfter Abschnitt Registrierung von Arzneimitteln Sechster Abschnitt Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung Siebter Abschnitt Abgabe von Arzneimitteln Achter Abschnitt Sicherung und Kontrolle der Qualität Neunter Abschnitt Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden Zehnter Abschnitt Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken Elfter Abschnitt Überwachung Zwölfter Abschnitt Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz Dreizehnter Abschnitt Einfuhr und Ausfuhr Vierzehnter Abschnitt Informationsbeauftragter, Pharmaberater Fünfzehnter Abschnitt Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen Sechzehnter Abschnitt Haftung für Arzneimittelschäden Siebzehnter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften Achtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften Anlage 1 (zu § 6) Anlage 2 (zu § 58c Absatz 2 Satz 2) - Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der Durchführung einer Risikobewertung mitzuteilende Daten Anhang (weggefallen)
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.