Beschreibung
Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Telemedien in Bayern (Bayerisches Mediengesetz - BayMG) Vollzitat nach RedR: Bayerisches Mediengesetz (BayMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2003 (GVBl. S. 799, BayRS 2251-4-S), das zuletzt durch Gesetz vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 674) geändert worden ist. Rechtsstand: 23. Dezember 2020 Inhalt: Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften Zweiter Abschnitt - Bayerische Landeszentrale für neue Medien Dritter Abschnitt - Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten, Organisation und Genehmigung von Rundfunkprogrammen Vierter Abschnitt - Pilotprojekte, Betriebsversuche Fünfter Abschnitt - Zuordnung technischer Übertragungskapazitäten Sechster Abschnitt - Kabelanlagen Siebter Abschnitt - Übergangs- und Schlussbestimmungen
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, ist im öffentlichen Dienst tätig und gleichzeitig Unternehmer. Nach seinem Abschluss an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin gründete er 2019 sein Unternehmen RS Publishing. Seine Erfahrungen aus 13-jähriger Arbeit in unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung fließen in seine Publikationen ein.