Beschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,7, Hochschule Aschaffenburg (Bertiebswirtschaft und Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Veranstaltung ist äußerst vielschichtig. Veranstaltungen kommen in den unterschiedlichsten Variationen vor und der Veranstaltungssektor ist ein sehr weites und facettenreiches Feld. Jede Art der Veranstaltung besitzt praktisch ein eigenes Gesicht. Diese Vielfältigkeit im Zusammenhang mit Veranstaltungen spiegelt sich ganz besonders bei der Betrachtung der rechtlichen Aspekte von Veranstaltungen wider. Das rechtliche Spektrum kann dabei von der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung (z.B. nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB); Bundesrecht), bis hin zu kommunalen Verwaltungsvorschriften- bzw. Verordnungen (z.B. Verordnung der Stadt Fürstenfeldbruck über die Abhaltung von Volksfesten (Volksfestverordnung VFV) i.V.m. dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); Landesrecht) reichen. Das Veranstaltungsrecht hat sich allerdings noch nicht als eigenständiges Rechtsgebiet etabliert. Die auftretenden Rechtsprobleme sind bisher weder in der Wissenschaft, noch in der Praxis ausführlich behandelt. Bis auf vereinzelte Stellungnahmen und Gerichtsentscheidungen gibt es in der Literatur kaum eine umfassende und systematische Darstellung dieses Rechtssektors. Gerade was den öffentlich-rechtlichen Bereich betrifft, ist bei der Recherche zum Thema Veranstaltungen aufgefallen, dass in der Literatur dieser Bereich zumeist nur kurz und weniger ausführlich behandelt wird (sicherlich auch in den landesrechtlichen Unterschieden begründet). Die zivilrechtlichen Aspekte werden dagegen intensiver und klarer dargestellt. Aus diesem Grund soll in dieser Arbeit versucht werden, die Vielzahl der für Veranstaltungen relevanten öffentlich-rechtlichen Aspekte darzustellen und einen weitestgehend genauen Überblick zu schaffen (Ein Veranstaltungsleitfaden für öffentlich-rechtliche Belange). Da der öffentlich-rechtliche Sektor allerdings sehr umfangreich geregelt ist und die teilweise individuellen Begebenheiten einzelner Veranstaltungen oft zusätzlichen und besonderen Regelungsbedarf erfordern, soll in erster Linie ein Bild von den Regelungen gezeichnet werden, die regelmäßig den Grand der Veranstaltungen betreffen.