Beschreibung
BEMA bringt mehr als GOZ - das kann doch nicht sein! Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau. Die Broschüre stellt in tabellarischer Form Leistungen aus GOZ und BEMA und ihre Werte in Euro gegenüber. Der Vergleich hilft bei der Entscheidung, wann eine Vereinbarung nach § 2 GOZ getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.