Beschreibung
Zum Werk Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wird zum 1. August 2022 erstmalig in Deutschland ein notarielles Online-Verfahren eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Gründung von GmbH und UG (haftungsbeschränkt) sowie sämtliche Anmeldungen zum Genossenschafts- und Handelsregister vollständig online möglich sein. Die Beurkundungsverhandlung soll im Online-Verfahren über ein von der Bundesnotarkammer betriebenes Videokommunikationssystem erfolgen. Die Bedeutung für die Notarinnen und Notare in Deutschland ist erheblich: Während die Digitalisierung in der notariellen Urkundsabwicklung bereits weit fortgeschritten ist, ist das eigentliche Beurkundungsverfahren bisher ein rein analoges Präsenzverfahren. Dies wird sich durch das DiRUG zumindest in Teilbereichen ändern, was eine der bedeutendsten Anpassungen im notariellen Berufs- und Verfahrensrecht seit vielen Jahren darstellt. Das Werk gibt hierzu einen vertieften Einblick und erläutert außerdem die durch das DiRUG vorgenommenen Anpassungen im Berufs- und materiellen Gesellschaftsrecht. Bereits berücksichtigt ist der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie. Vorteile auf einen Blick - erscheint zeitnah nach Inkrafttreten des DiRUG zum 1. August 2022 praxistaugliche Erläuterungen und Hinweise Informationen aus erster Hand Zielgruppe Für Notarinnen und Notare sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notariat.