Beschreibung
Internet und Smartphone, soziale Netzwerke und Onlineshops sind aus unserem Privat- und Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Die wenigsten von uns machen sich jedoch Gedanken, was mit ihren Daten, Nachrichten, Online-Verträgen und kostenpflichtigen Mitgliedschaften nach ihrem Tod passiert. So sind angeblich 5 % aller aktiven Facebook-Accounts sogenannte digitale Zombies, deren Nutzer bereits verstorben sind. Die vom Nutzer hinterlassenen elektronischen Daten werden aus rechtlicher Sicht als "digitaler Nachlass" bezeichnet. Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist längst im Alltag angekommen. Unter "digitalem Nachlass" wird die Gesamtheit des digitalen Vermögens verstanden, also Immaterialgüterrechte, Domainrechte sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Providern und dem Erblasser hinsichtlich der Nutzung des Internets selbst, aber auch hinsichtlich diverser Internetdienstleistungen, und damit auch die Gesamtheit aller Accounts und Daten des Erblassers im Internet.
Autorenportrait
Solange van Rens, Jahrgang 1972, kam über einen Umweg zum Jurastudium: Zunächst absolvierte sie die Hotelfachschule im Bereich Management in Antwerpen, Belgien. An der Universität Maastricht, Niederlande, belegte sie den Masterstudiengang European Law School (Auszeichnung "Cum Laude"). Seit 1999 ist sie als Anwältin tätig. Nach Stationen bei Baker & McKenzie in Amsterdam und Wagemans Advokaten in Maastricht erhielt sie 2004 auch die deutsche Rechtsanwaltszulassung. Solange van Rens ist seit 2008 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2009 Fachanwältin für Erbrecht. Unter anderem wegen ihres internationalen Studiums und ihrer Sprachkenntnisse ist neben dem Arbeitsrecht das internationale Erbrecht ihr Spezialgebiet. Seit 2005 ist Solange van Rens Partnerin bei Binder³ (Binder und Partner Rechtsanwälte) in Passau, einer ausschließlich im Arbeits- und Erbrecht tätigen und spezialisierten Kanzlei. Sie ist seit 2014 Mitglied im Redaktionsbeirat des DATEV magazins und verfasst dafür regelmäßig Beiträge im Arbeits- und Erbrecht.