Beschreibung
Heutzutage hinterlässt ein Erblasser oftmals nicht mehr nur die altbekannten Vermögenswerte, wie Immobilien, Hausrat, Fahrzeuge oder Bargeld, sondern verfügt zum Zeitpunkt seines Todes auch vermehrt über digitale Daten und Inhalte, wie zum Beispiel E-Mail-Postfächer, Accounts bei sozialen Netzwerken oder Online-Speicherdiensten. Angesichts des technischen Erkenntnisgewinns und des rapide fortschreitenden Einflusses der Digitalisierung sowohl im privaten als auch im beruflichen Spektrum steht das deutsche Privatrecht und insbesondere das Erbrecht daher vor der Herausforderung, den sogenannten digitalen Nachlass rechtsdogmatisch zu erfassen. Diese Dissertationsschrift hat es sich zur Aufgabe gemacht, aus der erbrechtlichen Perspektive eine privat- und persönlichkeitsrechtliche Einordnung des digitalen Nachlasses zu leisten. Es wird herausgearbeitet, welche Rechtspositionen und Befugnisse den Erben an den vom Erblasser hinterlassen Daten zukommen. Hierbei wird die Erforschung des postmortalen Schicksals digitaler Daten zum Anlass genommen, grundlegend zu hinterfragen, was überhaupt zum Vermögen im Sinne des § 1922 Abs. 1 BGB gehört und daher einem erbrechtlichen Vermögensbegriff zu unterstellen ist. Bedenkt man zudem, dass ein uneingeschränkter Zugriff der Erben auf sämtliche digitale Hinterlassenschaften diesen auch Einblicke in private, intime und persönliche Inhalte des Erblassers gewährt, wird offenbar, dass persönlichkeitsrechtliche Schutz- uns Geheimhaltungsinteressen des Erblassers in einen Widerstreit zum Erbrecht treten. Dieses Spannungsverhältnis gilt es aufzulösen.