Beschreibung
Die deutsche Polizei strebt in der multikulturellen und pluralistischen Gesellschaft eine vielfältige und mit transkulturellen Fähigkeiten ausgestattete Belegschaft an. Während Polizist*innen mit Migrationsgeschichte eine Identifizierung mit der Organisation und der beruflichen Rolle gelingt, ergeben sich dennoch Diskriminierungswahrscheinlichkeiten hinsichtlich ihrer ethnischen und herkunftsspezifischen Merkmale und Kompetenzen, welche mit stereotypischen Fremdheitskonstruktionen einhergehen. Die Arbeit widmet sich vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Polizeistudie sowie den Verschließungstendenzen der Polizeiinstitution gegenüber empirischer Forschung der Frage, ob in der Polizeiinstitution rassistische Realitäten vorliegen, welche die Relevanz einer Rassismusstudie begründen. Der Fokus liegt hierbei auf den Polizist*innen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Vielfältigkeitsmerkmalen und deren Akzeptanz innerhalb ihres herkunftsdeutschen Kolleg*innenkreises. Die Erforschung erfolgt entlang des seitens der Institution artikulierten Gleichbehandlungsgrundsatzes und geht der Überlegung nach, ob es sich bei dem arbeitsrechtlichen Grundsatz um ein der Diversität zuträgliches Anliegen handelt.