Beschreibung
Der Siegburger Töpfer Peter Knütgen sah sich um das Jahr 1560 dem Vorwurf seiner Zunft ausgesetzt, durch eigenständige Verkaufstätigkeiten große Gewinne erzielt zu haben, womit er gegen die gemeinnützige Wirtschaftsausrichtung verstoßen habe. Sie klagte ihn deswegen beim Stadtherrn, dem Abt zu Siegburg, an, der Knütgens Geschäftsgebaren untersagte. Dessen ungeachtet, setzte Knütgen seine Geschäftstätigkeiten weiter fort, bis er schließlich vom Schöffengericht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde. Gero Fuchs geht der Frage nach, warum dem geschäftstüchtigen Knütgen die Gewinnerzielung durch eigenständigen Verkauf untersagt wurde und betrachtet hierzu wirtschaftliche, politische und religiöse Ordnungsanforderungen, denen die Gewinnerzielung anscheinend entgegenstand. Zudem untersucht er, welche Bedeutung die Aufrechterhaltung der Ordnung für die Herrschaft des Siegburger Stadtherrn hatte.