Beschreibung
Die Arbeit beschreibt die innerprozessuale Präklusion von Parteivorbringen. Das ist der Ausschluss eines Vorbringens, welches in einem laufenden Verfahren bereits zulässig war und erst in einem späteren Stadium unzulässig wurde. Diese Regelungen haben gerade - aber nicht nur - den Sinn, Prozessverschleppung hintanzuhalten. Solche Ausschlussnormen finden sich daher im Zivilprozess am häufigsten, weswegen dieser schwerpunktmäßig behandelt wurde. Berücksichtigt sind aber auch das Außerstreit-, Exekutions- und Insolvenzverfahren.