Beschreibung
Die Problematik der Haftung für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden Dritter war in den letzten Jahrzehnten sowohl in Deutschland als auch in England immer wieder Gegenstand von Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur. Inhaltlich geht es dabei im Wesentlichen um die Frage des angemessenen Haftungsumfangs, wobei in Deutschland das Vertragsrecht und in England das Deliktsrecht im Vordergrund steht und im Ergebnis in beiden Ländern eine Haftung zumeist verneint wird. Aufgezeigt wird, dass dieses Haftungsergebnis nicht der jeweils nationalen Dogmatik geschuldet ist, sondern vielmehr verschiedenen übergeordneten und in beiden Ländern übereinstimmenden Gründen, die jedoch mit Blick auf die diversen Schadenskategorien uneinheitlich und fragmentarisch sind. Darüber hinaus erfolgt die Herausarbeitung einer in allen Schadenskategorien einheitlichen Begründung für die Behandlung reiner Vermögensschäden, die sowohl in Deutschland als auch in England Geltung beanspruchen kann. Hierzu geht der Autor näher auf die ökonomische Analyse des Rechts ein und diskutiert ihre Brauchbarkeit zum Erreichen dieses Ziels. Da sich die Frage nach dem Ersatz reiner Vermögensschäden Dritter in einer Vielzahl unterschiedlichster Sachverhaltskonstellationen in allen Bereichen des täglichen Lebens stellt, erhalten sowohl Wissenschaftler als auch Praktiker wertvolle Erkenntnisse. Angeregt wird zur Diskussion darüber, ob in bestimmten Schadenskategorien die Haftung für reine Vermögensschäden Dritter auszuweiten ist.
Autorenportrait
Dr. Christian Doobe studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und mit einem Stipendium der Europäischen Union für ein Jahr an der University of Hull, England. Parallel absolvierte er ein Begleitstudium im Anglo-Amerikanischen Recht und arbeitete am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz von Prof. Dr. Jan Busche und am Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er im OLG-Bezirk Düsseldorf. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen fertigte er an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bei Prof. Dr. Dirk Looschelders die Dissertation "Der Ersatz fahrlässig verursachter reiner Vermögensschäden Dritter in Deutschland und England unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen Analyse des Rechts" an. Außerdem absolvierte er dort parallel einen Masterstudiengang im Gewerblichen Rechtsschutz.