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juris Praxiskommentar BGB Gesamtausgabe / Internationales Privatrecht und UN-Kau

juris Praxiskommentar BGB Gesamtausgabe BD 5 1 - 3 Bde, juris Kommentare - juris

Martinek, Michael / Rüssmann u a, Helmut
Erschienen am 01.04.2015
CHF 177,00
(inkl. MwSt.)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783863300845
Sprache: Deutsch
Auflage: 7. Auflage
Einband: Gebunden

Beschreibung

Band 6 Internationales Privatrecht und UN-Kaufrecht Neben der gewohnt praxisorientierten Kommentierung des - sehr europäisch geprägten - EGBGB ist der Band um die Kommentierung des CISG oder UN-Kaufrechts angewachsen, das als Teil der deutschen Zivilrechtsordnung für viele internationalen Warenkäufe gilt und immer größere Bedeutung erlangt. International bekannte Experten auf dem Gebiet des UN-Kaufrechts sorgen für eine fundierte, praxisnahe und in gewohnter PraxisKommentar-Manier aufgebaute Erläuterung des CISG. Außerdem für Sie in Band 6 kommentiert: Rom IVO Rom IIVO Rom IIIVO Haager Unterhaltsprotokoll, Art. 15 Unterhaltsverordnung Europäische Erbrechtsverordnung (in Vorbereitung)

Autorenportrait

Ebenso qualifizierte wie renommierte Autoren liefern wertvolle Kommentierungen und pflegen diese durch tagesaktuelle Ergänzungen. BandHerausgeber: Prof. Dr. Markus Würdinger, Universität des Saarlandes, Saarbrücken ReihenHerausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtstheorie und Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Michael Martinek, M.C.J. (New York) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität des Saarlandes / Institut für Europäisches Recht, Saarbrücken Prof. Dr. Dr. h. c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Prof. Dr. Stephan Weth Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht, Universität des Saarlandes / Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Saarbrücken §§ 314, 621 bis 628