Beschreibung
Etwa 90 % - 95% aller Beschaffungen betreffen den Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die Unterschwellenbeschaffung ist also das tägliche Brot für den Beschaffungspraktiker. Literatur und Rechtsprechung sind trotzdem Mangelware. Zusätzliche Unsicherheiten resultieren aus der Vergaberechtsreformen 2016 und 2017. Die VOL/A entfällt auch unterhalb der Schwellenwerte. Stattdessen gibt es mit der UVgO ein ganz neues Regelwerk. Auch die VOB/A wurde für den Unterschwellenbereich seit 2016 mehrfach überarbeitet. Das Werk berücksichtigt die wesentlichen Inhalte der neuen UVgO sowie der VOB/A sowie die Parallelen und Unterschiede zum alten Recht. Skizziert werden auch die neue Pflicht zur EVergabe der Gesichtspunkt der Binnenmarktrelevanz und deren Einfluss auf den Unterschwellenbereich die hervorgehobene Bedeutung der Energieeffizienz, von Mindestlohn, Tariftreue und der Bekämpfung der Kinderarbeit. der Rechtschutz unterhalb der Schwellenwerte Das Werk leitet Sie sicher durch alle Stationen des Vergabeverfahrens. Sie erhalten einen Überblick über die jeweiligen rechtlichen Anforderungen sowie die Rechtschutzmöglichkeiten. Um Ihnen den Wechsel zwischen Liefer- und Dienstleistungsbeschaffungen einerseits und Bauleistungen andererseits zu erleichtern, wird auf Unterschiede zwischen UVgO und VOB/A besonders hingewiesen. Zahlreiche Beispiele, Praxistipps, Formulierungsvorschläge und grafische Übersichten veranschaulichen das jeweilige Thema. ________________________________________________________________________________________________________________________ Kontakt Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne. Mail: vergabe@reguvis.de T: + 49 (0)221 - 97668-240 ________________________________________________________________________________________________________________________
Autorenportrait
Autoreninfo: Prof. Dr. jur. Christopher Zeiss, Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, ehemals Referent im Bundesministerium der Justiz (BMJ, Berlin) für Vergabe- und Kartellrecht sowie Richter am AG Bad Hersfeld und LG Limburg.