Beschreibung
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) regelt die Mitbestimmung und Mitwirkung von Personalräten in der Bundesverwaltung sowie bei anderen bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Es beschreibt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen, ihre Wahl, die Zuständigkeiten und Verfahren bei der Zusammenarbeit mit Dienststellen. Ziel des Gesetzes ist es, die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu vertreten und die Zusammenarbeit zwischen Dienstherren und Personalräten zu fördern.