Beschreibung
Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung - PBV): Die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) regelt in Deutschland die besonderen Anforderungen an die Buchführung und Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen. Sie dient der Sicherstellung einer transparenten und einheitlichen Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Einrichtungen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) erbringen. Die PBV enthält Vorschriften zur Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Kostenrechnung, um eine nachvollziehbare Kostenstruktur und eine sachgerechte Entgeltverhandlung mit Kostenträgern zu gewährleisten.