Beschreibung
Das neue Recht verständlich erklärt Am 7. Juni 2019 hat der Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz hat zum Ziel, die Attraktivität des Standortes Deutschland für ausländische Fachkräfte zu erhöhen. Dies soll sowohl durch die Neuregelung der Erwerbsmigration in Kombination mit Verfahrenserleichterungen als auch durch eine qualitativ ausgerichtete Erweiterung der beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten erreicht werden. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16. August 2023 hat insbesondere den Zweck, dass durch die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für eine gezielte und gesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. Die im Interesse des Fachkräftebedarfs liegende Ausweitung der Zugangsmöglichkeiten in der Arbeitsmigration, mit der eine Erweiterung des behördlichen Prüfungsrahmens bei steigender Fallzahl einhergeht, erzeugt einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der nicht ohne Kapazitätserweiterung im Behördenbereich bewältigt werden kann. In dem Fachbuch wird auch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG in nationales Recht behandelt. Das Fachbuch beschreibt die wesentlichen Neuerungen und erklärt die Rechtsänderungen für einen Zugang zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet sowie für Berufsausbildung und Studium. Es gibt zudem einen umfassenden Einblick in die Neureglungen im Bereich der Erwerbsmigration.
Autorenportrait
Dr. Hans-Peter Welte ist Autor zahlreicher Fachpublikationen sowie Dozent bei Verwaltungsakademien in Sachsen. Der als Praktiker wie als Lehrender versierte Dr. Hans-Peter Welte ist Herausgeber der Loseblattsammlungen Aufenthaltsgesetz - Kommentar und des Zuwanderungs- und Freizügigkeitsrechts (ZFR) im WALHALLA Fachverlag. Zudem leitet er Fortbildungen, insbesondere für Kommunen und Sonderbehörden. Er war viele Jahre auf dem Gebiet des Ausländerrechts beim Regierungspräsidium Tübingen, Innenministerium Baden-Württemberg und Bundesministerium des Innern tätig.