Das neue Asylbewerberleistungsgesetz
Inklusive der Änderungen zur Ausländerbeschäftigungsförderung, Vergleichende Geg
Erschienen am
01.09.2019, Auflage: 4. Auflage
Beschreibung
Alt und Neu schnell nachschlagen Umfassend und präzise informiert Teile des Migrationspakets 2019 ändern in zahlreichen Punkten das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie die Vorschriften im Bereich Arbeits- und Sprachförderung (SGB III, AufenthG, DeutschsprachförderVO): Neubemessung der Grundleistungen, Neufestsetzung der Bedarfs bzw. Leistungssätze Ausweitung der Sachleistungserbringung (Strom, Wohnungsinstandhaltung) Eigene Bedarfsgruppe für Bewohner in Sammelunterkünften Schließung der Regelungslücke bei der Unterstützung Studier und Ausbildungswilliger Einführung eines Freibetrags für ehrenamtlich Tätige Nur noch Überbrückungsleistungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer mit zuerkanntem Schutz eines anderen EUMitgliedstaates Erweiterung der Leistungseinschränkungen u.a. bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten Bezug von Analogleistungen erst nach 18 Monaten Ausweitung der Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen bis zu eineinhalb Jahren Erleichterte Teilnahme an Integrationskursen, berufsbezogenen Sprachkursen Besserer Zugang zur Ausbildungsförderung (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung) Schnelle Orientierung im neuen Recht: Absatzgenaue Gegenüberstellung des alten und neuen Wortlauts Optische Hervorhebung der Änderungen: Was gilt künftig? Umsetzungshinweise durch die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen Erläuterungen und Auslegungshilfen zu den Neuerungen Berücksichtigte Änderungsgesetze: Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (3. AsylbLGÄnderungsgesetz) Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (GeordneteRückkehrGesetz) Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) Zweites DatenschutzAnpassungs und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUGEU) Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Autorenportrait
Anja Lederer, Rechtsanwältin in Berlin, war maßgeblich bei der Erstellung der erläuternden Hinweise behilflich. Das Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht sowie sozialrechtliche Fragestellungen sind Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit.