Beschreibung
Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind in vielerlei Hinsicht wirtschaftlich von Krankenversicherungsträgern abhängig und stehen dabei häufig im Wettbewerb untereinander. Dabei sind sie aufgrund einseitiger Befugnisse der Versicherungsträger der Gefahr von Diskriminierungen ausgesetzt. Wie dabei auftretende Wettbewerbsbeschränkungen rechtlich zu sanktionieren sind, ist bislang nicht geklärt. Diese Arbeit widmet sich der Frage der Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das Wettbewerbsverhalten öffentlich-rechtlich organisierter und zum Teil öffentlich-rechtlich handelnder Krankenversicherungsträger. Sie zeigt, daß das GWB als Rahmengesetz der marktwirtschaftlichen Ordnung nicht den Kategorien von öffentlichem und privatem Recht unterfällt. Die hierauf aufbauende Analyse von Unternehmens- und Wettbewerbsbeschränkungsbegriff belegt, daß die Verbote des GWB daher auf wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen im Bereich des Gesundheitswesens uneingeschränkt anzuwenden sind, was in einem abschließenden Teil für einzelne Wettbewerbssituationen gezeigt wird. Die Arbeit wurde mit dem Max-Hachenburg-Gedächtnispreis 2000 ausgezeichnet.