Beschreibung
Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.12.2021 (Nds. GVBl. S. 830) Inhaltsübersicht: Erster Teil Personalvertretungen Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften Zweites Kapitel Personalrat; Personalversammlung Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des Personalrats Zweiter Abschnitt Amtszeit des Personalrats Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Personalrats Vierter Abschnitt Personalversammlung Drittes Kapitel Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat Viertes Kapitel Jugend- und Auszubildendenvertretungen Fünftes Kapitel Beteiligung der Personalvertretung Erster Abschnitt Allgemeines Zweiter Abschnitt Mitbestimmung Dritter Abschnitt Andere Formen der Beteiligung Vierter Abschnitt Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats Fünfter Abschnitt Allgemeine Regelungen auf Landesebene Sechstes Kapitel Gerichtliche Entscheidungen Zweiter Teil Sondervorschriften Erstes Kapitel Grundsatz Zweites Kapitel Polizei Drittes Kapitel Verfassungsschutz Viertes Kapitel Staatliche Hochbauverwaltung Fünftes Kapitel Sechstes Kapitel Siebentes Kapitel Öffentliche Schulen und Studienseminare Achtes Kapitel Öffentliche Hochschulen Neuntes Kapitel Öffentliche Theater und Orchester Zehntes Kapitel Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse Elftes Kapitel Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung Zwölftes Kapitel Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst Dritter Teil Schluss- und Übergangsvorschriften
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.