Beschreibung
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Personalvertretungsgesetz - PersVG) Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Arti- kel 2 des Gesetzes vom 26. November 2019 (GVOBl. M-V S. 705, 718) Inhaltsübersicht: Abschnitt I Allgemeine Vorschriften Abschnitt II Personalrat Unterabschnitt 1 Wahl und Zusammensetzung Unterabschnitt 2 Amtszeit Unterabschnitt 3 Geschäftsführung Unterabschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder Abschnitt III Personalversammlung Abschnitt IV Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene Abschnitt V Jugend- und Ausbildungsvertretung Abschnitt VI Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals Abschnitt VII Beteiligung des Personalrats Unterabschnitt 1 Allgemeines Unterabschnitt 2 Beteiligungsverfahren, Initiativrecht, Dienstvereinbarungen Unterabschnitt 3 Umfang der Beteiligung des Personalrats Unterabschnitt 4 Zuständigkeiten der Personalvertretungen Abschnitt VIII Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen Unterabschnitt 1 Besondere Vorschriften für die Hochschulen Unterabschnitt 2 Schule, Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt Unterabschnitt 3 Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen Abschnitt IX Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden Abschnitt X Gerichtliche Entscheidungen Abschnitt XI Schlussvorschriften
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.