Beschreibung
Rechtspflegergesetz (RPflG) "Rechtspflegergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2013 (BGBl. I S. 778, 2014 I S. 46), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3490) geändert worden ist" Redaktioneller Stand: 14. Februar 2022 Inhalt: Erster Abschnitt Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers Zweiter Abschnitt Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren Dritter Abschnitt Dem Rechtspfleger nach § 3 Nummer 3 übertragene Geschäfte Vierter Abschnitt Sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung Fünfter Abschnitt Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen Sechster Abschnitt Schlussvorschriften
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.