Beschreibung
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) "Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1096) geändert worden ist" Rechtsstand: 18. Mai 2021 Inhalt: § 1 Grundsätze § 2 Verschreiben durch einen Arzt § 3 Verschreiben durch einen Zahnarzt § 4 Verschreiben durch einen Tierarzt § 5 Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln § 5a Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin § 5b Substitutionsregister § 5c Verschreiben für Patienten in Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung § 5d Verschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung § 6 Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes § 7 Verschreiben für Kauffahrteischiffe § 8 Betäubungsmittelrezept § 9 Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept § 10 Betäubungsmittelanforderungsschein § 11 Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein § 12 Abgabe § 13 Nachweisführung § 14 Angaben zur Nachweisführung § 15 Formblätter § 16 Straftaten § 17 Ordnungswidrigkeiten § 18 Übergangsvorschrift
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.