Beschreibung
Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungs- verordnung - AMWHV) "Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung vom 3. November 2006 (BGBl. I S. 2523), die zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist" Inhalt: Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen Abschnitt 3 Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft Abschnitt 4 Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft Abschnitt 5 Sondervorschriften Abschnitt 5a Sondervorschriften für Entnahme- und Gewebeeinrichtungen sowie für Gewebespenderlabore Abschnitt 5b Ergänzende Vorschriften für die Kodierung von Gewebe und Gewebezubereitungen Abschnitt 5c Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.