Beschreibung
Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO) Letzte berücksichtigte Änderung: § 29 neu gefasst durch Verordnung vom 19.09.2019 (Nds. GVBl. S. 277) Rechtsstand: 19. September 2019 Inhalt: § 1 Zuwegung § 2 Aufstell und Bewegungsflächen für die Feuerwehr § 3 Kinderspielplätze § 4 Umwehrungen § 5 Tragende Wände und aussteifende Wände § 6 Außenwände § 7 Trennwände § 8 Brandwände § 9 Stützen § 10 Decken § 11 Dächer § 12 Ställe § 13 Rettungswege § 14 Treppen § 15 Notwendige Treppenräume § 16 Sicherheitstreppenräume § 17 Notwendige Flure § 18 Offene Gänge zu außenliegenden Sicherheitstreppenräumen § 19 Vorräume vor innenliegenden Sicherheitstreppenräumen § 20 Fenster und Türen § 21 Aufzüge § 22 Zelte § 23 Lüftungsanlagen, Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle § 24 Wasserversorgungsanlagen, Anlagen für Abwässer, Dungstätten § 25 Aufbewahrung fester Abfallstoffe in Gebäuden § 26 Abstellraum § 27 Toiletten § 28 Aufenthaltsräume § 29 Barrierefreie bauliche Anlagen § 30 Regelmäßige Überprüfung technischer Anlagen § 31 Druckbehälteranlagen für Flüssiggas § 32 Ordnungswidrigkeiten § 33 Übergangsvorschriften § 34 Inkrafttreten
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.