Beschreibung
Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (Handelsregisterverordnung - HRV) Vollzitat: "Handelsregisterverordnung vom 12. August 1937 (RMBl 1937, 515), die zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist" Rechtsstand: 10. August 2021 Inhalt: I. Einrichtung des Handelsregisters, Örtliche und sachliche Zuständigkeit II. Führung des Handelsregisters III. Verfahren bei Anmeldung, Eintragung und Bekanntmachung IV. Sondervorschriften für die Abteilungen A und B Abteilung A Abteilung B IVa. Vorschriften für das elektronisch geführte Handelsregister 1. Einrichtung des elektronisch geführten Handelsregisters 2. Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts 3. Automatisierter Abruf von Daten 4. Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen Anlage 1 (weggefallen) Anlage 2 (weggefallen) Anlage 3 (zu § 33 Abs. 3) Muster für Bekanntmachungen Anlage 4 (zu § 50 Abs. 1) Anlage 5 (zu § 50 Abs. 1) Anlage 6 (zu § 50 Abs. 1) Anlage 7 (zu § 50 Abs. 1)
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, ist im öffentlichen Dienst tätig und gleichzeitig Unternehmer. Nach seinem Abschluss an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin gründete er 2019 sein Unternehmen RS Publishing.