Beschreibung
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Vollzitat: "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 05. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607) geändert worden ist" Rechtsstand: 05. Oktober 2021 Inhalt: Erster Teil Allgemeine Vorschriften Erster Abschnitt - Geltungsbereich Zweiter Abschnitt - Grundlagen der Ahndung Dritter Abschnitt - Geldbuße Vierter Abschnitt - Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen Fünfter Abschnitt - Einziehung von Gegenständen Sechster Abschnitt - Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen Siebenter Abschnitt - Verjährung Zweiter Teil - Bußgeldverfahren Erster Abschnitt - Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Zweiter Abschnitt - Allgemeine Verfahrensvorschriften Dritter Abschnitt - Vorverfahren Vierter Abschnitt - Bußgeldbescheid Fünfter Abschnitt - Einspruch und gerichtliches Verfahren Sechster Abschnitt - Bußgeld- und Strafverfahren Siebenter Abschnitt - Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens Achter Abschnitt - Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen Neunter Abschnitt - Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen Zehnter Abschnitt - Kosten Elfter Abschnitt - Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen Zwölfter Abschnitt - Aktenführung und Kommunikation im Verfahren Dritter Teil - Einzelne Ordnungswidrigkeiten Erster Abschnitt - Verstöße gegen staatliche Anordnungen Zweiter Abschnitt - Verstöße gegen die öffentliche Ordnung Dritter Abschnitt - Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen Vierter Abschnitt - Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen Fünfter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften Vierter Teil - Schlußvorschriften
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.