Beschreibung
Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) Vollzitat nach RedR: Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2010-2-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 Abs. 26 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist. Rechtsstand: 26. März 2019 Inhalt: Erster Hauptteil - Zustellungsverfahren Erster Abschnitt - Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung Zweiter Abschnitt - Arten der Zustellung Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Zustellungsarten Vierter Abschnitt (aufgehoben) Fünfter Abschnitt - Sonderarten der Zustellung Zweiter Hauptteil - Vollstreckungsverfahren Erster Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften Zweiter Abschnitt - Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird Dritter Abschnitt - Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird Vierter Abschnitt - Einschränkungen von Grundrechten Fünfter Abschnitt - Kosten Dritter Hauptteil - Übergangs- und Schlußbestimmungen
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.