Beschreibung
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) Vollzitat nach RedR: Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834, BayRS 2021-1/2-I), das zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist. Rechtsstand: 09. März 2021 Inhalt: Erster Teil Allgemeine Bestimmungen Abschnitt I Wahlrecht, Stimmrecht Abschnitt II - Wahlorgane, Beschwerdeausschuss Abschnitt III - Vorbereitung und Durchführung der Wahl, Sicherung der Wahlfreiheit Zweiter Teil - Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte Abschnitt I Grundsätze Abschnitt II - Wahlvorschläge Abschnitt III - Verhältniswahl Abschnitt IV - Mehrheitswahl Dritter Teil - Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats Abschnitt I Grundsätze Abschnitt II - Wahlvorschläge, Wahlergebnis Vierter Teil - Annahme der Wahl, Amtsverlust Fünfter Teil - Überprüfung der Wahl Sechster Teil - Kosten, Wahlstatistik, Vollzugsvorschriften Siebter Teil - Schlussbestimmungen
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, ist im öffentlichen Dienst tätig und gleichzeitig Unternehmer. Nach seinem Abschluss an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin gründete er 2019 sein Unternehmen RS Publishing.