Beschreibung
Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) Vollzitat nach RedR: Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 429, BayRS 215-5-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 167 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist. Rechtsstand: 26. März 2019 Inhalt: Erster Teil Grundlagen Zweiter Teil - Organisation des öffentlichen Rettungsdienstes Abschnitt 1 Allgemeines Abschnitt 2 Ärztliche Leiter Rettungsdienst Abschnitt 3 Landrettung Abschnitt 4 Luftrettung, Berg und Höhlenrettung, Wasserrettung Abschnitt 5 Großschadenslagen, Großveranstaltungen Dritter Teil - Genehmigung Abschnitt 1 Genehmigungspflicht und verfahren Abschnitt 2 Übertragung der Genehmigung Vierter Teil - Finanzierung des Rettungsdienstes Abschnitt 1 Grundlagen Abschnitt 2 Finanzierung des öffentlichen Rettungsdienstes Fünfter Teil - Allgemeine Regelungen für die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen Sechster Teil - Schiedsstellen Siebenter Teil - Behördenzuständigkeiten und Aufsicht Achter Teil Rechtsverordnungen, Ordnungswidrigkeiten Neunter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, ist im öffentlichen Dienst tätig und gleichzeitig Unternehmer. Nach seinem Abschluss an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin gründete er 2019 sein Unternehmen RS Publishing.