Beschreibung
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) Vollzitat nach RedR: Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528, 764, BayRS 2033-1-1-F), das zuletzt durch § 7 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) geändert worden ist. Rechtsstand: 19. März 2020 Inhalt: Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 2 Versorgungsbezüge Abschnitt 1 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag Abschnitt 2 Hinterbliebenenversorgung Abschnitt 3 Unfallfürsorge Abschnitt 4 Übergangsgeld, Bezüge bei Verschollenheit Abschnitt 5 Familienbezogene Leistungen Abschnitt 6 Sonderzahlung Abschnitt 7 Verlust der Versorgung Teil 3 Anrechnungs, Kürzungs und Ruhensvorschriften Abschnitt 1 Zusammentreffen mit anderen Bezügen und Einkünften Abschnitt 2 Versorgungsausgleich Teil 4 Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln Teil 5 Überleitungs und Übergangsvorschriften Abschnitt 1 Überleitung vorhandener Versorgungsberechtigter Abschnitt 2 Übergangsregelung für vorhandene Beamte und Beamtinnen Abschnitt 3 Anpassungen der Versorgung Abschnitt 4 Übergangsvorschriften zur Versorgungslastenteilung Abschnitt 5 Sonstige Übergangsvorschriften Teil 6 Schlussvorschriften
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, ist im öffentlichen Dienst tätig und gleichzeitig Unternehmer. Nach seinem Abschluss an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin gründete er 2019 sein Unternehmen RS Publishing.