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Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)

Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länd

Erschienen am 01.10.2021
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783754905586
Sprache: Deutsch
Umfang: 144
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG) Vollzitat: "Bundeskriminalamtgesetz vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1354; 2019 I S. 400), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099) geändert worden ist" Rechtsstand: 25. Juni 2021 Inhalt: Abschnitt 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes Abschnitt 2 Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung Unterabschnitt 1 - Datenerhebung Unterabschnitt 2 - Weiterverarbeitung von Daten Unterabschnitt 3 - Datenübermittlung Abschnitt 3 Zentralstelle Abschnitt 4 Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung Abschnitt 5 Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus Abschnitt 6 Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes Abschnitt 7 Zeugenschutz Abschnitt 8 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz Abschnitt 9 Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person Unterabschnitt 1 - Datenschutzaufsicht Unterabschnitt 2 - Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter Unterabschnitt 3 - Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes Unterabschnitt 4 - Pflichten des Bundeskriminalamtes Unterabschnitt 5 - Rechte der betroffenen Person Unterabschnitt 6 - Schadensersatz Abschnitt 10 - Schlussvorschriften

Autorenportrait

Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.