Beschreibung
Das sind sehr interessante und wichtige Zeitzeugnisse. DeutschRussisches Museum Berlin Karlshorst. Es wird sich sicherlich die Situation ergeben, in der die russische Besetzung großes Thema ist, und da würden wir liebend gerne auf Sie als Zeitzeugen zurückgreifen. Seidle, Berliner Zeitung . Ihr Bericht, der nun als Bestandteil des Historischen Archivs der Stadt Ketzin / Havel wird Heimatverein Ketzin
Autorenportrait
Dr. jur. Dr. med. Lothar Hans Schreiber lebt im Saarland. Er wurde in Sonnenburg/Neumark rechts der Oder am 21. November 1933 als Sohn des Postbeamten Erich Schreiber und seiner Ehefrau, der Grundschullehrerin Frieda geborene Giese, geboren. Etwa ein halbes Jahr nach seiner Geburt zogen die Eltern nach Berlin. Den Grundschulbesuch begann er in Berlin , wechselte dann kriegsbedingt nach Briesen in Westpreussen. Seine Mutter hatte dort ihren Beruf als Lehrerin wieder aufnehmen können. Ende Dezember 1944 mussten Mutter und Sohn wegen der sich nähernden sowjetischen Truppen flüchten und gingen nach Berlin zurück. Die tiefgehenden und erfahrungsreichen Ereignisse des Kriegsendes und die Berührungen mit der Sowjetsarmee sowie die anfängliche Nachkriegszeit sind in dem Taschenbuch " Auch das war Einmarsch der Russen in Deutschland" von Lothar Schreiber geschildert worden. - BoD 2020 . Dieses Taschenbuch ist auch unter dem Titel " That Was Also The Invasion Of The Russian Army In Germany" 2021 im gleichen Verlag erschienen. Die Familie wohnte fortan in West - Berlin. Die Lebensbedingungen nach dem Krieg waren in der Trümmerstadt zunächst sehr schlecht, besonders der Winter 1946/47 war hart. Lothar Schreiber ging zum Leibniz-Gymnasium bis zur Mittleren Reife. Dann machte er eine Ausbildung zum Bürokaufmann und Rechnungsprüfer bei der Vereinigung der Sozialversicherungsärzte Berlin, besuchte nebenbei das städtische Abendgynasium und legte 1956 das Abitur ab. Bald darauf nahm er das Studium der Rechtswissenschaft und der forensischen Psychiatrie an der FU Berlin auf. Nach dem Referendarexamen 1962 und einer vorübergehenden Tätigkeit im Bezirksamt in Berlin - Tempelhof ging er in die praktische juristische Ausbildung. Dabei war er teilweise Gastreferendar in London, in Bayern und in Baden-Würtemberg. In London leistete er seinen Referendardienst bei dem Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft. 1967 legte er die zweite juristische Staatsprüfung , das Assessorexamen ab. Während des Studiums am gerichtspsychiatrischen Institut in Berlin schrieb er die Abhandlung "Der Einfluss des Alkohols auf die Jugendkriminalität" , die 1967 in den Zeitschriften "Recht der Jugend" und "Recht der Jugend und des Bildungswesens" in 2 Folgen erschien. Auf Grund dieser Publikation wurde er von Professor Dr. Dr. A. Mergen - Strafrecht, Kriminologie - als Doktorand angenommen und promovierte 1969 zum Doktor juris an der Universität Mainz mit dem Thema "Die Misshandlung von Abhängigen, Kinder und alte Menschen" . Weil er aus Interesse an einer militärischen Qualifikation eine Ausbildung zum Leutnant der Reserve in 5 Wehrübungen von je einem Monat bei der Bundeswehr durchlief, empfahl man ihm gleich nach der ersten Wehrübung sich bei der Bundeswehr als Jurist zu bewerben und stellte ihm in Aussicht, dort wegen seiner bisherigen medizinischen Studien das ganze Medizinstudium beenden zu können. Er ging zur Bundeswehrverwaltung und nahm zeitgleich das Studium der Medizin an der Universität Mainz auf. 1985 bekam er die Approbation als Arzt. Danach fertigte er eine Doktorarbeit zum Thema " Der Suchtbegriff im Spiegel neuer Erkenntnisse und seine juristischen Implikationen" an und erwarb den medizinischen Doktorgrad an der Universität Saarbrücken (Homburg) 1992. Von jetzt an arbeitete er in der Bundeswehr als Jurist - mittlerweile als Regierungsdirektor - und als Militärarzt im Rang eines Oberstabsarztes. Er publizierte insgesamt 81 große und kleine Aufsätze zu juristisch - medizinischen Problemstellungen, vorwiegend jedoch zu Suchtfragen. Darüber hinaus erhielt er nacheinander an zwei technischen Universitäten zusätzlich je einen Lehrauftrag für Suchtmedizin. So hat er z.B. in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" (NJW) und in der "Zeitschrift für Rechtspolitik" (ZRP ) einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes in suchtmedizinischen Prozessen eingehend besprochen und gewürdigt. Beispi