Beschreibung
Buchbeschreibung Sprachkurs A1 DEUTSCH zum erfolgreichen Selbstlernen + 5 Stunden Deutschkurs in Darmstadt oder per Internet A1 DEUTSCH UKRAINISCH ENGLISCH + Grammatik Der A1 Wortschatz Lektion "Guten Tag" enthält zusätzlich zur Übersetzung ins UKRAINISCH - ENGLISCH folgenden Grammatiken. Substantive/Nomen Artikeln (der-die-das) Pluralformen, -endungen und Regeln zur Pluralbildung Fällen (Nominativ, Genitiv, Dativ, Akkusativ) Verben Infinitiv Stammvokalwechsel in verkürzter Form (z.B. a - i - a für fangen - fing - gefangen) Konjugationsnummer: Mit Hilfe dieser Nummer lassen sich alle Verben, die in der alphabetischen Verbliste am Ende des Buches PONS Verbtabellen Plus DEUTSCH aufgelistet sind, dem jeweils entsprechenden Konjugationsmuster zuordnen Stammformen: Die meisten Konjugationsformen der unregelmäßigen Verben lassen sich aus diesen drei Stammformen ableiten: 1. Stammform: Infinitiv 2. Stammform: 1. Person (ich) Singular Präsens 3. Stammform: 1. Person (ich) Singular Präteritum 4. Stammform: 1. Person (ich) Perfekt / Partizip II Angaben über haben oder sein reflexive Verbformen Präfixen und Trennbarkeit von Präfixen Modalverben Beispiele / Anmerkungen / Besonderheiten Adjektive Steigerungsformen Antonyme (Gegenteile: hart - weich) Beispiele / Anmerkungen / Besonderheiten Sonstige Wortarten Adverbien; Interjektionen; Konjunktionen; Numerale; Präpositionen jeweils mit Beispielen, Anmerkungen, Besonderheiten
Autorenportrait
Autorin Marlene Abdel Aziz - Schachner Ich habe nicht die Welt verändert, aber ich habe vielen geholfen ihr Leben zu verändern! zurzeit Ehrenamtlich tätig als Dozentin für Deutsch als Zweitsprache DEUTSCHKURS Wissenschaftsstadt Darmstadt Deutschland / Germany Prüflizenz "Mündliche Prüfungen" Zertifikat Deutsch The European Language Certificates Lizenznummer 61.012708.B 26.11.2005 seit 1994 tätig als Dozentin für Deutsch als Zweitsprache 2004 Zulassung zur Lehrkraft im Integrationskurs Deutsch als Zweitsprache im Wege einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 15 Abs.3 IntV (Integrationsverordnung) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge