Beschreibung
Seit der von Manfred Rehbinder verfassten Vorauflage aus dem Jahr 1992 hat der Gesetzgeber das Recht des Betriebsübergangs revidiert, die Massenentlassung, das Recht am Arbeitnehmerdesign und die Sozialplanpflicht neu geregelt. Im Gesetz sind die zwingenden Bestimmungen in Art. 361 und 362 nicht mehr vollzählig aufgeführt. Das ist in der Lehre aus theoretischer Sicht begrüsst worden, hat bei Rechtsanwendern aber neue Fragen aufgeworfen. Deshalb sind in dieser Kommentierung am Seitenrand nicht nur die in Art. 361 und 362 OR ausdrücklich erwähnten Bestimmungen mit Strichen gekennzeichnet, sondern auch jene, bei welchen sich die zwingende Wirkung aus dem Wortlaut oder dem Sinn des Gesetzes ergibt. Literatur und Rechtsprechung sind besonders umfangreich in den Bereichen der missbräuchlichen Kündigung, der fristlosen Entlassung, der Befristung, der Kündigung zur Unzeit und des Konkurrenzverbots eingearbeitet worden.