0

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch

Akademische Schriftenreihe V56797

Bod
Erschienen am 01.08.2017
CHF 24,50
(inkl. MwSt.)

Lieferbar innerhalb 1 - 2 Wochen

In den Warenkorb
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783656788386
Sprache: Deutsch
Umfang: 24
Auflage: 2. Auflage

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,7, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Politische Funktionen des Bundesverfassungsgerichts, Sprache: Deutsch, Abstract: Einige Entscheidungen, die durch das Bundesverfassungsgericht getroffen wurden, haben das Handeln in der Bundesrepublik Deutschland in politischer Hinsicht beeinflusst. Die Wirkungsmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichtes spiegeln sich ferner in den Gedankengängen und den Entscheidungen wider. Das Bundesverfassungsgericht soll dem Bürger seine in der Verfassung verbürgten Grundrechte sichern. Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts besteht darin: in strittigen Fragen des Freiheits- und Gemeinwohlverständnisses nach einer verfassungsrechtlichen Lösung zu suchen, die in einer breiten Öffentlichkeit, über die verschiedenen Gruppierungen hinweg, allgemein als plausibel und gerecht verstanden wird.2 Als eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt der Schwangerschaftsabbruch, den das Gericht seit seiner Konstituierung 1951, als eine von 2250 Senatsentscheidungen getroffen hat. Seit mehreren Jahren wird die rechtliche Frage des Schwangerschaftsabbruchs in der Gesellschaft diskutiert. Natürlich wirft diese Frage des Soziallebens eine Reihe Probleme auf, die die Grundfragen der menschlichen Existenz berühren. Die Probleme sind: biologischer Art anthropologischer Art medizinischer Art gesellschaftspolitischer Art ethischer/ moraltheologischer Art etc. Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, alle Argumente zu würdigen und zu berücksichtigen und durch spezielle rechtspolitische Überlegungen eine Grundlage zu gewinnen bzw. eine Entscheidung zu treffen, wie die Rechtsordnung darauf reagieren soll.