Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Sonstiges, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Der Mensch als Person und Persönlichkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Frühmittelalter orientierte sich die Namengebung an familiale, gentile oder regnumsspezifische Gesichtspunkte (vgl. Debus 2003: 82). Es herrschte die Grundeinstellung, dass Familie und Name den Adel ausmachen. Wes Namen ich trage, des Hause ich bin. So lautete das Motto, an das sich die damalige Gesellschaft orientierte. Doch wie der Adel, so verpflichtete auch der Name, der diesen bezeugte. Die hohe Wirksamkeit des Namens musste also dazu beigetragen haben, dass dieser eine identitätsstiftende Funktion hatte. Genus und nomen sollten kohärent sein wie genus (Geschlecht) und mores (Verhalten, die Art). Das Leben des Adels sollte getragen werden von edlen Taten, so wie es sich für einen Adligen geziemte, vita nobilis und actio nobilis waren somit untrennbar (vgl. Bosl 1973, zit. in: Debus 2003: 82). Diese familiale und gentile Zugehörigkeit zeigte sich schließlich in Nachbenennungen, d.h. die Wahl des Namens nach einem direkten Vorfahren (Seibicke 1982: 117), der Übernahme gleicher Namenglieder oder in der Alliteration der Namen (vgl. Debus 2003: 82). Auch in der mittelalterlichen Literatur spiegelt sich dieser Sachverhalt, so im Heldenlied - z.B. im Hildebrandslied mit Hildebrand, Hadubrand, Heribrand oder im Nibelungenlied mit Gunther, Gêrnôt, Gîselher -, dann auch in der Bauernstand betreffenden Dichtung - z.B. im Helmbrecht (Debus 2003: 82 f.), in welchem, als Folge der Nachbenennung, über drei Generationen hinweg der Name Helmbrecht erscheint (vgl. ebd.).