Beschreibung
Inhaltsangabe§ 370 AO im Strafrechtssystem: Rechtsgut; Tatobjekt; Deliktsnatur; Täterkreis; Verhältnis zu anderen Normen des Strafrechts; Zusammenfassung des ersten Teiles.- Die Hinterziehungshandlung in § 370 AO: Struktur des Tatbestandes nach herrschender Meinung; Begründungsversuche; Ergebnis und Ausblick.- Historische Versuche, das Handlunsunrecht zu bestimmen: Einführung; 'Steuerunehrlichkeit' als Präzisierungsversuch.- Eingrenzug des Handlungsunrechts und Interpretationsmodell für den Tatbestand de lege lata: Darstellung des Modells; Vorteile; Voraussetzungen.- Falluntersuchung: Abgabe einer Steuererklärung mit fehlerhaften Angaben; Abgabe einer Steueranmeldung mit fehlerhaften Angaben; Unterlassen der Berichtigung gemäß § 153 Abs. 1 AO; Unterlassen der Benachrichtigung gemäß § 153 Abs. 2 AO; Nichtabgabe der Steuererklärung für einen der Behörde bekannten Steuerpflichtigen; Nichtabgabe der Steuererklärung für einen der Behörde unbekannten Steuerpflichtigen; Nichtberichtigung einer Schätzung nach vorsatzloser Nichtabgabe; Hinterziehung im Beitreibungsverfahren.- Ergebnis der Falluntersuchung: Zusammenstellung; Bedeutung für das Verhältnis der Begehungsvarianten Nr. 1 und Nr. 2 zueinander.- Bedeutung für das Verhältnis von § 370 AO zu § 263 StGB: Vergleich des objektiven Tatbestandes, Vergleich des subjektiven Tatbestandes; Fazit des Vergleiches.- Vorschlag einer Neuformulierung.
Autorenportrait
Inhaltsangabe§ 370 AO im Strafrechtssystem: Rechtsgut; Tatobjekt; Deliktsnatur; Täterkreis; Verhältnis zu anderen Normen des Strafrechts; Zusammenfassung des ersten Teiles.- Die Hinterziehungshandlung in § 370 AO: Struktur des Tatbestandes nach herrschender Meinung; Begründungsversuche; Ergebnis und Ausblick.- Historische Versuche, das Handlunsunrecht zu bestimmen: Einführung; 'Steuerunehrlichkeit' als Präzisierungsversuch.- Eingrenzug des Handlungsunrechts und Interpretationsmodell für den Tatbestand de lege lata: Darstellung des Modells; Vorteile; Voraussetzungen.- Falluntersuchung: Abgabe einer Steuererklärung mit fehlerhaften Angaben; Abgabe einer Steueranmeldung mit fehlerhaften Angaben; Unterlassen der Berichtigung gemäß § 153 Abs. 1 AO; Unterlassen der Benachrichtigung gemäß § 153 Abs. 2 AO; Nichtabgabe der Steuererklärung für einen der Behörde bekannten Steuerpflichtigen; Nichtabgabe der Steuererklärung für einen der Behörde unbekannten Steuerpflichtigen; Nichtberichtigung einer Schätzung nach vorsatzloser Nichtabgabe; Hinterziehung im Beitreibungsverfahren.- Ergebnis der Falluntersuchung: Zusammenstellung; Bedeutung für das Verhältnis der Begehungsvarianten Nr. 1 und Nr. 2 zueinander.- Bedeutung für das Verhältnis von § 370 AO zu § 263 StGB: Vergleich des objektiven Tatbestandes, Vergleich des subjektiven Tatbestandes; Fazit des Vergleiches.- Vorschlag einer Neuformulierung.