Beschreibung
Der deutsche Gesetzgeber hat im Rahmen der 11. GWB-Novelle dem Bundeskartellamt die Befugnis verliehen, gegen erhebliche und fortwährende Störungen des Wettbewerbs mit beliebigen verhaltens- oder strukturorientierten Maßnahmen einzuschreiten. Dem Amt wird damit Blick auf das gesellschaftliche Funktionssystem 'Markt' und dessen Koordinationsmechanismus 'Wettbewerb' ein umfassendes Steuerungsinstrument verliehen. Das deutsche Recht kennt kein verwaltungsrechtliches Instrument, das hinsichtlich der Breite (Gesamtheit eines sozialen Funktionssystems), des Regelungsansatzes (Bekampfung jedweder Storungen durch eine Verwaltungsbehorde) und des Eingriffsinstrumentariums (beliebige Maßnahmen verhaltens- oder strukturbezogener Art) mit der in § 32f Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 GWB begrundeten Macht des BKartA vergleichbar ist. Die Untersuchung ordnet das neue Instrument verfassungsrechtlich ein und zeigt seine Bedenklichkeit auf.