Beschreibung
Gegenstand dieser Evaluationsstudie ist die Rechtswirklichkeit der richterlichen Entscheidungsfindung in ihrer Fehleranfälligkeit aus rechtssoziologischer Sicht. Sie ist gerichtet auf die Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes, den die außerordentlichen Rechtsbehelfe der ZPO und StPO den Prozessparteien zur Abwehr judikativen Unrechts in letztinstanzlichen Zivilurteilen bieten. Dabei unternimmt es der Autor, im Wege der Gesetzesevaluation die These zu verifizieren, dass die Ziele, die der Gesetzgeber bei der Implementierung der Verfahrensnormen zu diesen Rechtsbehelfen verfolgte, infolge nicht zweckentsprechender Anwendung sowie mangels Akzeptanz seitens der Richterschaft letztlich verfehlt wurden. Beobachtet und beschrieben werden in Anwendung der sozialwissenschaftlichen Methoden insbesondere die Vorgänge bei der instanzinternen Selbstkontrolle der Richter nach § 321a ZPO im Falle des Vorwurfs entscheidungserheblicher Gehörsverletzung, das staatsanwaltliche Entscheidungsverhalten nach Eingang von Strafanzeigen gegen Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung sowie die Reaktion der Oberlandesgerichte auf den danach meist nötigen Klageerzwingungsantrag nach § 172 II 1 StPO. Als Ergebnis der Studie wird ein Vorschlag zur Reform der Strafvorschrift des § 339 StGB unterbreitet und die Einführung eines Qualitätsbeauftragten angeregt.
Autorenportrait
Achim Schulz-Arenstorff studierte Rechtswissenschaft in München und Verwaltungswissenschaften in Speyer. Promotion an der Universität Zürich. Er ist als Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer in München und Berlin tätig und war nach der Wende Reprivatisierungsbeauftragter der THA/BvS (Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingtes Sondervermögen), Niederlassung Potsdam.
Leseprobe
Leseprobe