Beschreibung
Für die überwiegende Auffassung in der strafrechtlichen Literatur und Rechtsprechung scheint unverbrüchlich festzustehen, dass die Verletzung einer so genannten Sorgfaltspflicht der originäre Aspekt jedweder Prüfung einer fahrlässigen Straftat zu sein hat. Beim Vorsatzdelikt soll dieser Gedanke dagegen keine Rolle spielen. Damit werden beide Deliktstypen aufbautechnisch streng separiert. Der Autor zeigt nach umfassender Auswertung des erschienenen Schrifttums, dass eine solche Trennung sachlich nicht zu begründen ist. Hier wie dort sind die anzulegenden Kriterien artgleich, so dass der Autor eine für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt einheitliche Straftatlehre entwickelt. Dabei stellt er insbesondere die Gesetzesbegriffe Unrecht und Schuld in den Mittelpunkt seiner Dogmatik.
Autorenportrait
Thomas Kröger studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach Tätigkeiten als Studentische und Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Verfahrensrecht arbeitete er dort von 2007 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften, wo er seine von der Studienstiftung des Deutschen Volkes geförderte Promotionsschrift verfasste. Nach Absolvierung des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Wiesbaden im Jahr 2012 arbeitete er, bevor er eine Tätigkeit als Staatsanwalt in Landau/Pfalz aufnahm, in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main. Seit Oktober 2014 ist er als Staatsanwalt in Mainz tätig.
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