Beschreibung
Auf der 12. Tagung des dogmenhistorischen Ausschusses im Verein für Socialpolitik erörterten die Teilnehmer ausgewählte Fragen der osteuropäischen Dogmengeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. In diesem Band sind die Referate in ihrer überarbeiteten Fassung enthalten. Jürgen Backhaus untersuchte "Die west-östliche Migration deutscher Ökonomen" - vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts - in ihrer Bedeutung für die inhaltliche und methodische Entwicklung der Wirtschaftswissenschaften im Gast- wie im Heimatland. Er gab einen Katalog von Kriterien vor, unter denen "das Kapitel neu zu schreiben" sei. Jochen Schumann sprach über "Heinrich von Storch: Originäre nationalökonomische Beiträge eines russischen Klassikers deutscher Herkunft". Der Referent entwickelte seine These, Storch sei deutlich über die englische klassische Nationalökonomie hinausgelangt, anhand von dessen Beiträgen zur Wert- und Grundrententheorie, zur realen und monetären Außenwirtschaftslehre sowie zur Entwicklungstheorie. Karl Häuser berichtete in seinem Referat über das Wirken Adolph Wagners an der Universität Dorpat. Obwohl Wagner dort nur wenige Jahre tätig war, ist er offenbar von dieser Lebensstation stark und dauerhaft geprägt worden. Dies zeigte sich in seiner protestantischen und patriotischen Einstellung, seiner emotionalen Bindung an das Baltikum, seiner respektvollen Haltung gegenüber dem preußischen Staat sowie in seiner Annäherung an die historisch-ethische Schule der Nationalökonomie. Bertram Schefold referierte über den mathematischen Ökonomen Dmitriev. Dieser setzte sich um die Jahrhundertwende mit dem Marginalismus auseinander und modifizierte die Wertlehre in klassischer Tradition. Dmitriev hat das Kornmodell Ricardos in neuer Gestalt wiederentdeckt und die Produktion des Surplus unter verschiedenen Bedingungen modellmäßig untersucht. Dieter Schneider, ausgehend vom historischen Verlauf der Debatte, suchte nachzuweisen, daß eine "Lenkung über Preise" in keinem Wirtschaftssystem erreichbar ist, "weil die dazu erforderlichen Voraussetzungen rationaler Wirtschaftsrechnung nicht erfüllt werden können", so daß auch keine Rechtfertigung des Privateigentums an Produktionsmitteln daraus ableitbar sei.
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