Arzneimittelgesetz
Beck'sche Kurz-Kommentare
Müller, Rolf-Georg / Hofmann u a, Hans-Peter
Erschienen am
01.12.2021, Auflage: 3. Auflage
Beschreibung
Zum WerkDas Arzneimittelgesetz ist eine zentrale Rechtsgrundlage für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und regelt die betreffenden Anforderungen für den Umgang mit Arzneimitteln durch Pharmaindustrie, Apotheker und Ärzte.Der große Kommentar zum Arzneimittelgesetz erläutert die unterschiedlichen Themenbereiche des Gesetzes rechtspraktisch sowie rechtswissenschaftlich fundiert und anspruchsvoll. Dabei wird besonderer Wert auf die Berücksichtigung wichtiger europarechtlicher Vorgaben (vor allem RL 2001/83/ EG - Humanarzneimittel-Codex) und die in der Praxis auftauchenden Probleme gelegt, die unter umfassender Auswertung der weitgefächerten Rechtsprechung erörtert werden. Daneben überzeugt der Kommentar durch eine ausgefeilte Systematik und eine prägnante Darstellung, die ein schnelles Auffinden des gesuchten Problems und dessen Lösung ermöglichen.Vorteile auf einen Blick - auf die Problemstellungen der Praxis ausgerichtete Erläuterung- umfassende Auswertung der Rechtsprechung von EuGH, BVerwG, BGH und Obergerichten- wissenschaftlich fundierte Kommentierung- Nachweis der wichtigsten Änderungen und europarechtlichen Vorgaben vor jeder NormZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt neben neuer Rechtsprechung und Literatur insbesondere wichtige Gesetzesänderungen u.a. - durch das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vom 9.12.2020 (BGBl. I S. 2870),- durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397),- durch das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz vom 28.4.2020 (BGBl. I S. 960),- durch das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz vom 22.3.2020 (BGBl. I S. 604),- durch das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU,- durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 9.8.2019 (BGBl. I S. 1202) und- durch das Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2757).ZielgruppeFür im Arzneimittelrecht tätige Richter- und Rechtsanwaltschaft, Unternehmensjuristinnen und -juristen in der Pharmaindustrie, Juristinnen und Juristen in Pharmaverbänden, Behörden im Gesundheitswesen, Apothekerkammern.