Beschreibung
Zum WerkDurch das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist das Recht der befristeten Arbeitsverträge umfassend kodifiziert worden. Kernstücke des neuen Gesetzes sind die Normierung der wichtigsten Sachgründe, die eine Befristung rechtfertigen können sowie eine auf Dauer angelegte Regelung, unter welchen Umständen sachgrundlose Befristungen möglich sind.Das Werk behandelt alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit diesem Gesetz stellen. Erläutert werden auch die Befristungsbestimmungen in anderen Gesetzen und Tarifverträgen. Die Darstellung, mit zahlreichen Beispielen, ist konsequent an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgerichtet und gibt einen aktuellen Überblick über die von der Rechtsprechung geprägte Rechtslage.Inhalt- Grundlagen des Befristungsrechts- Grundsätze zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge- Befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung- aktuellste Gesetzesvorhaben zur Befristungen ohne Sachgrund- Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz neuer Fassung- Gesetzliche Sonderregelungen in BEEG, AÜG u.a.- Tarifvertragliche Befristungsregelungen- Mitbestimmung des Betriebsrats- Rechtsfolgen von wirksamen und unwirksamen befristeten Arbeitsverträgen- gerichtliche BefristungskontrolleZur NeuauflageSchwerpunkte der Neuauflage:- sachgrundlose Befristung im Verhältnis zum Unionsrecht- Anwendbarkeit der Neufassung des § 14 III TzBfG, wenn gemeinschaftswidrig?- Anwendbarkeit der Altfassung des § 14 III TzBfG (Warten auf das Bundesverfassungsgericht)- Sachgrundbefristung wegen Alter, Vertretung und HaushaltDas Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt wird ebenso eingearbeitet wie das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen.Zum AutorHans-Jürgen Dörner war seit 1996 Vorsitzender des für das Recht der befristeten Arbeitsverträge allein zuständigen Siebten Senats und später Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts.ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Personalverantwortliche, Arbeitgeber, Betriebsräte, Gewerkschaften und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit.